Top-Leistungen – umfassender Schutz
Die Pferdehaftpflichtversicherung bietet existenzielle Sicherheit, wenn von Ihnen Schadenersatz gefordert wird. Das gilt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Ihr Pferd bei anderen verursacht. Wichtig: Auf ein Verschulden des Pferdehalters kommt es nicht an! Nach dem Gesetz müssen Sie für jeden Schaden haften, selbst wenn das eigentliche Fehlverhalten beim Geschädigten lag.
Die Pferdehaftpflichtversicherung gilt weltweit. Auch wenn Sie während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts (z. B. im Urlaub) einen Haftpflichtschaden verursachen, sind Sie geschützt.
Was ist versichert?
- Gegenstand der Pferdehaftpflichtversicherung ist es, gegen Sie geltend gemachte Haftpflichtansprüche zu prüfen, berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. ✔
- Versichert sind Schäden an fremden Personen oder Sachen, die auf Ihr Pferd zurückzuführen sind und für die Sie als Halter oder von Ihnen bestimmte Hüter des Tieres einstehen müssen. ✔
Ihre besonderen Extras
- Fremd-/Gastreiterrisiko mitversichert
- Schäden Dritter, die Ihre Reitbeteiligung oder ein Gast verursachen
- Ersatzansprüche von Reitbeteiligungen wegen Personenschäden gegen den Versicherungsnehmer
- Schäden an gemieteten unbeweglichen Sachen
- (z. B. Pferdebox) bis 2.500 EUR, max. 5.000 EUR pro Jahr, 150 EUR Selbstbeteiligung
- Schäden an geliehenen oder gemieteten Transportanhängern bis 5.000 EUR
- Fohlen bei der Mutter für 1 Jahr beitragsfrei
- Durchführen von privaten Kutschfahrten
- Schäden an anderen Pferden durch einen gewollten oder ungewollten Deckakt
- Flurschäden, z. B. während des Ausritts oder beim Weidegang
- Das Haftungsrisiko des Hüters, sofern dieser nicht gewerbsmäßig tätig ist
- Öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz
- Summen- und Konditionsdifferenzdeckung