Anhänger

Die „Grüne-Saison“ beginnt und die Pferde werden alljährlich „auf die Räder gestellt“.

Dein Pferd wird zum Turnier gefahren, in den Urlaub mitgenommen oder zum Deckhengst transportiert.

Mit jedem Transport steigt jedoch leider auch das Unfallrisiko und viele Pferdebesitzer stellen sich die berechtigte Frage, ob sie auch für ihren nicht versicherungspflichtigen Pferdeanhänger eine Kfz-Haftpflichtversicherung benötigen.

Eine große Anzahl von Pferdehaltern ist der Meinung, dass ihre Pferdeanhänger in der gesetzlichen Haftpflichtversicherung des ziehenden Fahrzeugs in allen Fällen mitversichert sind. Dies stimmt jedoch stimmt nicht: Schon seit 2002 ist es sinnvoll, für Anhänger zusätzlich zum Zugfahrzeug eine separate Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Vielen Haltern von Pferdeanhängern ist dabei häufig nicht bewusst, dass sie – unabhängig davon, ob der Anhänger zugelassen und/oder haftpflichtversichert ist oder nicht – einer eigenständigen Gefährdungshaftung nach § 7 Absatz 1 StVG unterliegen: Daher haften sie auch ohne Verschulden, wenn beim Betrieb des Anhängers ein Dritter einen Sach- oder Personenschaden erleidet.

Damit Du und Dein Vierbeiner beruhigt auf den Straßen unterwegs sein könnt, kümmern wir uns um Deine Pferdeanhängerversicherung.

 

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